Offener Brief des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

13.03.2021
LANDESFEUERWEHRVERBAND SACHSEN-ANHALT e.V.

 

Offener Brief

 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff, sehr geehrter Herr Minister Richter, sehr geehrte Frau Ministerin Grimm-Benne,

 

 aufgrund der aktuellen Lage wenden wir uns mit einer dringenden Bitte an Sie drei, die Priorisierungen für ca. 32.000 Feuerwehrleute zu überarbeiten. Die bisherigen Priorisierungen durch die Impfverordnung sind für uns nachvollziehbar, benötigen aber eine Überarbeitung der verschiedenen Zuordnungen von Bevölkerungsgruppen in der Impfreihenfolge.

Durch die zunehmende höhere Priorisierung diverser Berufsgruppen ist das bisherige Argument, einen schweren Krankheitsverlauf bei vulnerablen Gruppen zu minimieren, nicht mehr gegeben. Ebenso führen Erkrankungen mit den neuen Mutationen des Sars-CoV-2 Virus zu vermehrt kritischen Krankheitsverläufen bei jüngeren Bevölkerungsgruppen und damit besteht ein immens gestiegenes Gesundheitsrisiko für unsere Einsatzkräfte.

n der Gesamtbetrachtung rücken die Feuerwehrangehörigen, welche die tragende Säule der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in unserem Land darstellen, immer weiter in den Hintergrund, was die Frage der Angemessenheit bei der Impfpriorisierung erneut aufwirft.

Angehörige des Einsatzdienstes unserer Feuerwehren sind regelmäßig ungeplant und einsatzbedingt Patientenkontakten ausgesetzt, welche zur Rettung von Menschenleben zeitkritisch und unvermeidbar sind. So stellen Tragehilfen und Transporte mittels Drehleiter, Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen in Fahrzeugen und weitere Einsätze im häuslichen Bereich die Feuerwehren vor enorme unkalkulierbare Risiken.

Die politischen Gesamtverantwortlichen auf kommunaler, Kreis- und Landesebene sind für den Erhalt der Einsatzbereitschaft verantwortlich. Ihr momentanes Handeln in der Landesregierung führt nicht nur zu deutlich gestiegenen Risiken, sondern auch zu längeren Rettungszeiten sowie weniger Handlungsoptionen bei der Rettung von Menschenleben. Sie nehmen somit indirekt eine zusätzliche Gefährdung unserer Landesbürger in Kauf.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Einsatzleiter nicht geimpfte Einsatzkräfte nur bedingt einsetzen dürfen. Wir können nicht ausschließen, dass bei nicht angepasster Impfverordnung und daraus resultierender Einsatzfolgen die Staatsanwaltschaft prüfen und entsprechend würdigen müsste, ob die politischen Mandatsträger hier zur Verantwortung zu ziehen sind. Da die Bürgermeister an die Impfverordnung gebunden sind, kann diese strafrechtliche Würdigung nur in Richtung der übergeordneten Verantwortlichen erfolgen. Viele unserer Feuerwehrangehörigen fühlen sich von Ihnen als Entscheidungsträgern bei der Impfreihenfolge zurückgesetzt – erst recht, seit Herr Minister Richter augenscheinlich seinen übernommenen Verantwortungsbereich im Innenministerium sowie die Kommunikationswege nicht in ausreichendem Maße kennt und fälschlicherweise auf die Zuständigkeit der Bürgermeister verweist.

All dies führt zu Unsicherheiten, ob Feuerwehrangehörige gegebenenfalls ganz aus dem Fokus der Landesregierung gerückt sind und die Schwächung des abwehrendes Brand- und Bevölkerungsschutzes bewusst in Kauf genommen wird. Die Mehrheit der Bürgermeister und Landräte sind bereits mit ähnlichen Anliegen an Sie herangetreten. Auch haben einzelne Feuerwehrverbände Priorisierungen mit Augenmaß vorgeschlagen, um den knappen Impfstoff auch den vielen weiteren berechtigten Gruppen in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten Sie daher, die hier genannten Zusammenhänge bei Ihrem weiteren Vorgehen zu berück[1]sichtigen und die vorgenommenen Priorisierungsrückstufungen der Feuerwehrangehörigen – durch Höherstufung anderer Bedarfsgruppen ohne Berücksichtigung der Feuerwehren – zurückzunehmen und ebenfalls höher zu stufen.

Ihr Landesfeuerwehrverband, die Kreis-, Stadt- und Feuerwehrverbände sowie Kreisbrandmeister in Sachsen-Anhalt

Kai-Uwe Lohse LFV Sachsen-Anhalt

 

wichtige Ankündigungen 

Anfragen zu den Notfallausbildungskoffern, Rauchübungshaus und dem Menschenkicker bitte an die Geschäftsführung des Feuerwehrverbandes Börde e. V. richten.








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